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Netzzugang für Transportkunden

Unter Begleitung des Bundesamtes für Energie wurde eine Verbändevereinbarung ausgehandelt, welche den Netzzugang regelt. Die Voraussetzungen für den Netzzugang sind im Wesentlichen wie folgt:

  • Die vertragliche Transportkapazität des Netznutzers beträgt mindestens 150 Nm3/h. Auf dem Betriebsareal eines Unternehmens mit einem Bezugsvertrag  können verschiedene Anschlussstellen kumuliert werden.
  • Der Netznutzer setzt Erdgas primär als Prozessgas ein. 
  • Der Netznutzer verfügt über eine Lastgangmessung und Datenfernübertragung gemäss ANB.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den Netzzugang, den Nutzungsbedingungen, dem zu entrichtenden Netznutzungsentgelt und dem Gesuch um Netzzugang erfahren Sie bei der Koordinationsstelle für Durchleitungen unter www.ksdl-erdgas.ch.