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Erdgas ist sicher

Erdgas ist im Gegensatz zum früheren Stadtgas nicht giftig. Es ist von Natur aus geruchlos. Damit austretendes Gas sofort von jedermann wahrgenommen wird, wird es künstlich mit dem typischen Gasgeruch odoriert. Erdgas ist leichter als Luft und verflüchtigt sich deshalb schnell. Erdgas ist nur in der richtigen Mischung mit Luft (Erdgas-Anteil 5-15%) und mit einer Zündquelle mit einer Temperatur von ca. 650 Grad zündbar.   

Arbeiten an Erdgas-Einrichtungen und Installationen von Gasapparaten dürfen nur von gastechnisch geschulten Fachleuten ausgeführt werden. Bau und Betrieb von Gasleitungen und Nebenanlagen sind durch strenge Gesetze, Verordnungen und technische Richtlinien geregelt.

Von den Bundesbehörden überwacht

Für den Bau und Betrieb des Erdgas-Hochdrucknetzes sowie von Röhren- und Kugelspeichern bestehen in der Schweiz strenge Vorschriften. Die Erdgas-Unternehmen müssen alle Einrichtungen laufend überwachen und regelmässig kontrollieren und darüber dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie dem Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat (ERI) Rechenschaft ablegen.