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Verbändevereinbarung und Gasmarktgesetz

In der Schweiz besteht schon seit Mitte der 60er-Jahre mit Art. 13 des Rohrleitungsgesetzes (RLG) eine Regelung für den Zugang Dritter auf das Hochdrucknetz (Druck > 5 bar). Danach sind die Hochdrucknetzbetreiber verpflichtet, vertraglich Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet.

Mit der Verbändevereinbarung zwischen der Gasindustrie und den industriellen Grosskunden wurde im Jahr 2012 der erste Schritt zur Liberalisierung des schweizerischen Erdgasmarktes vollzogen. Definierte Kunden können einen Netzzugang beantragen und haben somit die Möglichkeit ihren Lieferanten frei zu wählen. Im Gegenzug anerkennen sie die Branchenstandards zur Ermittlung der Netzentgelte und die allgemeinen Netznutzungsbedingungen. Begleitet wurden die Verhandlungen vom Bundesamt für Energie. Die Schweizer Erdgas-Wirtschaft diskutiert derzeit im Kontakt mit der Industrie und den Bundesbehörden eine Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung.